Blog · Leichter Tipp

3 Dinge, die sich 2026 für WEG-Eigentümer ändern

Zum Wochenausklang kurz zusammengefasst.

  1. Instandhaltungsbeschlüsse: Der BGH hat am 27.03.2026 klargestellt, dass keine allgemeine Pflicht zu drei Vergleichsangeboten besteht (Az. V ZR 7/25).
  2. Energy Sharing: Ab 1. Juni 2026 können WEGs Solarstrom gebäudeübergreifend teilen.
  3. Heizungsgesetz: Die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt zugunsten einer stufenweisen Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe.

Ausführlichere Einordnungen zu jedem Punkt finden Sie in den anderen Beiträgen dieser Woche. Fragen dazu? Melden Sie sich gerne direkt.

Quellen: siehe Montag-, Dienstag- und Donnerstag-Beitrag dieser Woche. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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