Was Makler und Architekten über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wissen sollten
Die 65-%-Pflicht für neue Heizungen fällt – was stattdessen gilt.
Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet – es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024. Die wichtigste Änderung: Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
Private Eigentümer können künftig wieder freier wählen: Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybrid- und Biomasseheizungen bleiben auch neue Öl- und Gasheizungen erlaubt. Statt der starren 65-%-Regel gilt eine stufenweise Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
Für die Beratungspraxis wichtig: Es gibt weiterhin keine Pflicht, eine funktionierende Heizung auszutauschen, und keine generelle Sanierungspflicht für Bestandsgebäude. Bei einem Eigentümerwechsel durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung müssen bestimmte Pflichten aber innerhalb von zwei Jahren ab Grundbucheintrag erfüllt werden.
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Quelle: reduco.ai. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung – für die verbindliche Einordnung im Einzelfall bitte fachkundigen Rat einholen.