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Vermietung und Steuer: Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Bis zu 32 % Abschreibung in den ersten vier Jahren – wenn die Voraussetzungen passen.

Für Eigentümer, die eine neu gebaute oder neu erworbene Wohnung vermieten, gibt es über die reguläre Abschreibung hinaus eine attraktive Zusatzoption: die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG. Der aktuelle, mit dem Jahressteuergesetz 2022 wiederbelebte Förderzeitraum läuft bis zum 30. September 2029.

Sie erlaubt es, zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung bis zu 5 % der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr steuerlich geltend zu machen. Wird zusätzlich die im Rahmen eines befristeten Übergangszeitraums mögliche degressive Gebäude-AfA von 5 % genutzt, lässt sich die steuerliche Abschreibung in den ersten vier Jahren in Summe auf bis zu rund 32 % der förderfähigen Kosten steigern.

Ein wichtiger Rechenhinweis: Bei Kombination beider Abschreibungsarten wird die Bemessungsgrundlage für die degressive AfA um die bereits in Anspruch genommene Sonderabschreibung gemindert – die Prozentsätze addieren sich also nicht einfach ungekürzt.

Ob die Fördervoraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind – dazu zählen unter anderem Grenzen bei den Baukosten und der Miethöhe – hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Steuerberater geprüft werden.

Quellen: CPM Steuerberater, Navigator Gruppe. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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