FAQ: Muss ich als neuer Eigentümer nach dem Kauf sanieren?
Eine Frage, die mir häufiger gestellt wird.
Diese Frage bekomme ich regelmäßig von Eigentümern, die gerade eine Wohnung gekauft haben oder eine geerbt haben: Muss ich jetzt sanieren?
Die kurze Antwort: Es gibt keine generelle Sanierungspflicht für bestehende Gebäude. Wer eine funktionierende Heizung hat, muss sie nicht austauschen. Anders sieht es bei einem Eigentümerwechsel durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung aus: Hier müssen bestimmte, schon länger bestehende gesetzliche Pflichten – etwa die Dämmung zugänglicher Rohrleitungen oder der obersten Geschossdecke – innerhalb von zwei Jahren ab Grundbucheintrag erfüllt werden, falls sie noch nicht erfüllt sind.
Wenn Sie unsicher sind, was das für Ihre konkrete Wohnung oder Ihr Objekt bedeutet: Melden Sie sich einfach direkt bei mir. Genau für solche Fragen bin ich da – persönlich und ohne Umwege über eine anonyme Zentrale.
Quelle: haspa-insider.de. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – Ihr konkreter Fall kann abweichen.