Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen
Was Eigentümer wissen sollten – und was bei Eigentümergemeinschaften zu beachten ist.
Ein Steuervorteil, der häufig übersehen wird: Ein Teil der Arbeitskosten für beauftragte Handwerkerleistungen lässt sich direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehen – als unmittelbare Steuerermäßigung, nicht nur als Minderung des zu versteuernden Einkommens wie bei klassischen Werbungskosten.
Zwei Voraussetzungen sind dabei zentral: Begünstigt sind ausschließlich die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – Materialkosten zählen nicht dazu. Und die Zahlung muss nachweislich unbar erfolgen, üblicherweise per Überweisung; eine Barzahlung erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.
In einer Eigentümergemeinschaft werden Handwerkerleistungen meist zentral über die Verwaltung beauftragt. Der auf die einzelne Einheit entfallende Lohnkostenanteil findet sich dann in der Jahresabrechnung wieder. Wie dieser Anteil konkret in der persönlichen Steuererklärung anzugeben ist, hängt von der jeweiligen Abrechnung ab – wir empfehlen, das im Zweifel direkt mit dem Steuerberater zu besprechen.
Quelle: Steuerscan. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.