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Grundsteuerreform: Was sich für Eigentümer ändert

Neue Grundsteuerwerte, das Bundesmodell und die Rolle des kommunalen Hebesatzes.

Die Grundsteuerreform ist formal abgeschlossen – seit 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neu ermittelter Grundsteuerwerte berechnet. Grundlage ist eine Bewertung zum Stichtag 1. Januar 2022, die für jedes Grundstück individuell erfolgt ist.

Im sogenannten Bundesmodell, das die meisten Bundesländer anwenden, spielen für die Wertermittlung die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Gebäudeart und das Alter des Gebäudes eine Rolle. Der so ermittelte Grundsteuerwert wird mit der bundesweiten Steuermesszahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke multipliziert – und anschließend mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Kommune.

Genau dieser Hebesatz macht den entscheidenden Unterschied: Die Reform selbst sollte aufkommensneutral sein, in der Praxis zeigen sich aber deutliche regionale Unterschiede – je nachdem, wie die einzelnen Kommunen ihre Hebesätze angepasst haben. Da nicht überall bereits ein endgültiger Hebesatz für 2026 feststeht, sind vielerorts noch weitere Anpassungen möglich.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist vor allem relevant: Die Grundsteuer wird in aller Regel über die Betriebskostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen auf die einzelnen Eigentümer umgelegt. Ein Blick in den aktuellen Grundsteuerbescheid der eigenen Kommune schafft Klarheit über die konkrete Höhe.

Quellen: Bundesfinanzministerium, Verbraucherzentrale. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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